Papierbriketts sind für den Kamin verboten

Aus Altpapier mach Papierbriketts”, oder “Mach Geld aus Deinem Altpapier”. So und ähnlich lauten die Werbeslogans der Hersteller für Papierbrikettpressen. Auch einst als Heimwerker Tipps verschrieen waren sie Kult.

Der ständige Nachschub an Gratis-Zeitungen und Reklame in unseren Briefkästen ist sehr verlockend, nun noch nach den schweren Katalogen und Telefonbüchern haschen….. Auf den ersten Blick klingt es wie eine ausgefuchste Idee, auf den zweiten Blick gelangt man aber zu den Nachteilen, die das verheizen von Papierbriketts aus Altpapier mit sich bringt.

brikettpresseDie letzten Papierbrikettpressen werden momentan verramscht, dann wird der Spuk ein Ende haben, denn in Kleinfeuerungsanlagen ist dass verheizen von -meist sehr mühselig hergestellten- Papierbrikett aus gutem Grund nicht erlaubt. Das sagt die neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, kurz “BIMSCH” genannt. In §3 wird genau geregelt, was in den Kaminofen hinein darf und was nicht.

  1. Natürlich belassenes Scheitholz
  2. Holzbriketts
  3. Steinkohle und Braunkohle (auch als Briketts)
  4. Press-Pelletts
  5. Grillholzkohle, Grillholzkohlebrikett
  6. Torfbriketts, Brenntorf
  7. Naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen.
  8. naturbelassenes nicht stückiges Holz, beispielsweise in Form von Sägemehl, Spänen, Schleifstaub oder Rinde.
  9. Preßlinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts

Papierbriketts aus Altpapier gehören also nicht zu der Gattung der zugelassenen Brennstoffe und sind zum verheizen in kleinern Anlagen verboten! Der Kaminofen und die Umwelt werden es uns danken. Die Kamine sind nicht dazu hergestellt und werden beispielsweise mit der Bewältigung der Aschemengen nicht fertig. Folge sind also hohe Schadstoffemissionen, Feinstaubbelastung, Versottung des Schornsteines und des Kaminofens. Investieren sie doch lieber in eine moderne Heizungsanlage, oder in einen gebrauchten Holzspalter, und füllen ihre Gitterbox mit Brennholz. Das erscheint viel sinnvoller als die mühsame Plackerei um die Herstellung von Papierbrikett aus Altpapier.

Jeder Betreiber sollte sich tunlichst an diese gesetzlichen Vorgaben halten, sonst droht neben den Emissionen und der Verschmutzung auch noch ein saftiges Bußgeld. So werden Klima und Umwelt geschont, und die freundschaftliche Verbindung zur Nachbarschaft wird nicht gestört. Entsorgen sie ihr Altpapier in der Papiertonne und die Papierbrikettpresse beim Schrotthändler. Beim Umweltbundesamt gibt es unter der Rubrik ‘Publikationen’ eine lesenswerte Broschüre zum Thema.

Fazit: Papierbrikett verboten: weg mit dem Dreck!

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