Wann darf man Bäume fällen?

Hilfe, wann darf man Bäume fällen? Bevor man die Motorsäge ansetzt,  sollte man sich informieren.

Mein Feind, der Baum

Das Geständnis eines “Mörders” könnte nicht martialischer klingen: “Er stand mir im Weg. Also musste ich ihn aus dem Weg räumen. Mit allen Mitteln. Eben auch mit Axt; Motor- und Kettensäge!” Fällt dieser Satz im Garten, ist sein Ende meistens schon besiegelt: Der Baum stand die längste Zeit hier.

Baum fällt- warum nur?

“Mitgefühl?” Angst, dass der Baum, der jahrelang das Gartenbild geprägt hat, eine Lücke hinterlassen könnte? Das haben die meisten Grundstücksbesitzer nicht mehr, wenn der Baum nur noch zum Ärgernis wird.

Schließlich hat das schon alles seinen Grund.

Wenn die 5 m hohe Esche erstmal mit ihren ausgedehnten Verzweigungen vor dem Fenster der Sonne den Rücktritt lässt und das Wohlbefinden der Bewohner durch die stets im Dunkeln liegenden Räume beeinträchtigt ist.

Wenn Pflastersteine in Nachbars Garten durch das mächtige Wurzelwerk angehoben werden.

Wenn andere Pflanzen dadurch im Wachstum behindert werden oder schlimmstenfalls sogar Fundamentschäden am Haus drohen.

Dann ist damit nicht mehr zu spaßen.

Dann gibt es Handlungsbedarf.

“Mein Feind der Baum

Baum fällen mit freundlicher Unterstützung der Gemeinde

Bäume fällen

Wann dürfen Bäume gefällt werden?

Dann hält nicht mal mehr die jeweilige zuständige Gemeinde ihre schützende Hand über den Baum.

Normalerweise ist diese ja sehr interessiert daran, den Grünbestand innerhalb der Gemeinde zu erhalten.

Das ökologische Gleichgewicht soll schon im Sinne des Klimaschutzes stets gewahrt bleiben.

Bevor also die Axt, geschweige denn die Motorsäge am Baum angesetzt wird, wird die Gemeinde sich zweimal überlegen, ob sie Grundstückbesitzern eine Genehmigung zum Fällen erteilt.

Genehmigung zum Bäume fällen

Und auf die ist man angewiesen.

Ohne eine Baumfällgenehmigung einen oder mehrere Bäume zu fällen, ist nach der Baumschutzverordnung strafbar.

Selbst wenn durch den möglichen Einsturz eines morschen Baumes (z. B. aufs Nachbarhaus) eine Gefahr für Leib und Leben besteht, ist man verpflichtet nicht eigenmächtig schnell zu fällen, sondern vorab die erforderliche Genehmigung einzuholen.

Denken Sie also daran sich an das Forstamt zu wenden, bevor Sie in den Wald spazieren, um dort ihren nächsten Weihnachtsbaum zu holen.

Und vergessen Sie auch die rund 100€ für die Antragskosten nicht.

Ganz gleich ob Sie sich auf öffentlichem Grün (z. B. im Wald) oder im eigenen Garten an einem Baum zu schaffen machen.

Die Natur und ihre Tücken: Naturschutz und Fällzeitraum

Damit ist es aber noch nicht getan.

Wenn Sie die Baumfällgenehmigung in den Händen halten, heißt das nämlich noch lange nicht, dass Sie jederzeit fällen dürfen. Aber in welchem Zeitraum darf man Bäume fällen?

Grundsätzlich besteht für alle Bäume (ausgenommen Obstbäume oder Bäume mit geringem Stammdurchmesser) ein generelles Fällverbot vom 1 März bis 30 September.

Damit sollen die Vögel geschützt werden, die in diesem Zeitraum brüten.

Des Weiteren sollte man sich auch bei der Naturschutzbehörde erkundigen, ob der Baum unter Denkmalschutz steht.

Auch dann ist Bäume fällen untersagt.

Der eifrige Bauunternehmer mag sich vielleicht in den Hintern beißen, wenn auf dem Baugrundstück denkmalgeschützte Bäume stehen.

Doch der Naturschutz geht eben vor.

Baum fällt – Na endlich

Hat man alle Hürden gemeistert, steht die Frage im Raum, ob man selbst fällen oder eine Fachfirma dafür beauftragen soll.

Da eine professionelle Baumfällung in die Tausende gehen kann, entscheiden sich die meisten dazu selber den Baum zu fällen.

Ohne ganz bestimmte Materialien geht das aber nicht:

  • Axt, Säge (Motor- oder Kettensäge)
  • Leiter/Hebebühne (bei größeren Bäumen)
  • Schutzkleidung (Helm; Hörschutz; Handschuhe)

Sicherheitsvorkehrungen

Wer sich dabei überschätzt und nicht die nötigen Sicherheitsvorkehrungen trifft, geht dabei nicht nur selber ein großes gesundheitliches Risiko ein, sondern gefährdet auch andere.

Deshalb

  • sollte man sich vorher überlegen in welche Richtung der Baum fällt (andere Flugrichtungen sollten mit einkalkuliert werden)
  • ob er überhaupt ungehindert fallen kann
  • öffentliche Straßen und Wege weiträumig absperren

Entsorgung 🙂

Nach der erfolgreichen Fällung kann man das Holz spalten oder kleinhäckseln oder als Brenn- oder Kaminholz verwenden.

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