Baumfällgenehmigung – Ohne Genehmigung (K)einen Baum fällen

Sie möchten in ihrem Garten oder auf ihrem Arsenal einen Baum fällen? Stopp! Das ist nicht immer erlaubt! In vielen Fällen ist eine Baumfällgenehmigung erforderlich.

Nachhaltige Nutzung

kettensaege-buchenholzDie Übernutzung der Wälder hat fatale Folgen für die Menschheit, deshalb wird nachdrücklich dessen Erhalt angestrebt. Nachhaltige und langfristige Nutzung von Baum und Wald stehen in den meisten Bundesländern in Deutschland ganz oben auf der Liste, wenn es um den Werterhalt von natürlichen Ressourcen geht.

Bäume prägen in vielen Städten das Landschaftsbild, und tragen zum großen Teil zum Wohlbefinden der Menschen mit. Inzwischen definiert sich die Qualität der Städte auch durch dessen Anteil an Grünflächen, Parks und Wäldern. Bäume tragen in einem hohen Maße zur Sauerstoffproduktion und Klimaverbesserung bei, dadurch erreichen wir eine Verbesserung der Lebensqualität.

Ästhetische Gesichtspunkte und ein Lebensraumangebot für Tiere bilden zwei weitere kleine Kapitel, die für einen Erhalt der Bäume und Wälder auch innerhalb unserer Städte sprechen. Besonders in Gebieten mit dichter Besiedlung bedarf es eines ganz besonderen Schutzes für die Erhaltung von Bäumen.

Baumfällgenehmigung: Ohne geht es fast nie

Um einen Baum in bestimmter Größe, Art oder Gattung fällen zu dürfen, benötigt man in vielen Städten und Gemeinden unseres Landes eine Baumfällgenehmigung.

Es hängt unter anderem davon ab, ob es in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt eine Baumschutzsatzung gibt. Ob eine Genehmigung erteilt wird, hängt unter anderem davon ab, welche Baumsorte betroffen ist und wie alt der Baum ist. Unzumutbare Nachteile bei der Grundstücksnutzung führen oft dazu, eine Baumfällgenehmigung zu erhalten. Ein Beispiel wäre die Durchführung von Baumaßnahmen.

Baumschutzsatzung / Baumschutzverordnung: Was wird geregelt?

Eine Baumschutzsatzung wird erlassen, um den Schutz von erhaltenswerten Bäumen zu gewährleisten. In den meisten Städten und Gemeinden wird deshalb ein Genehmigungsverfahren erforderlich, falls auf einem Privatgrundstück ein Baum gefällt werden soll. Mit der Baumschutzsatzung werden Ausnahmen geregelt und es wird festgelegt, welche Arten von Bäumen geschützt werden sollen.

Rechtsgrundlage der Baumschutzsatzungen bilden die Satzungen der Städte und Gemeinden oder die Naturschutzgesetze der entsprechenden Bundesländer. Baumschutzsatzungen finden meist keine Anwendung beim Fällen von Bäumen im Wald, hier gelten die Landesforstgesetze.

Bäume und Sträucher in Baumschulen, die gewerblichen Zwecken dienen, unterliegen auch nicht den Auflagen einer Baumschutzverordnung. In manchen Städten und Gemeinden werden auch sogenannte Baumkataster geführt, in denen schützenswerte Bäume gelistet werden.

Ausnahmen

Bäume fällen

Wann dürfen Bäume gefällt werden?

In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Bestimmungen, oft sind Obstbäume oder Bäume mit einem Stammumfang unterhalb von 60 cm nicht von einer Baumschutzsatzung betroffen. Ausnahmegenehmigungen werden meist in den Fällen erteilt, wenn von den zu fällenden Bäumen Gefahren ausgehen, die Bäume krank sind oder bestimmten Baumaßnahmen weichen müssen.

Ein Pflegehieb unterliegt meist nicht einer Genehmigung, wenn Größe und Umfang der Pflegemaßnahme nicht über ein bestimmtes Maß hinausgehen. Des weiteren sei darauf hingewiesen, dass Nadelbäume oft auch nicht dem Schutz von Baumsatzungen unterliegen.

Ersatzpflanzungen

Wer eine Baumfällgenehmigung erhält, wird oft gleichzeitig mit verschiedensten Auflagen belastet. Möglicherweise werden Ausgleichs oder Ersatzpflanzungen gefordert, in manchen Fällen kann man die Fällung von Bäumen auch mit Ausgleichszahlungen abgelten.

Verstöße gegen die Baumschutzsatzung

Verstöße gegen die Baumschutzsatzung oder gegen die Naturschutzgesetze werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet. Wer ohne Baumfällgenehmigung vorschnell zur Motorsäge greift, für den kann es richtig teuer werden. Je nach Größe, Art und Umfang des illegal gefällten Baumes können Bußgelder bis zu 50.000 € fällig werden.

An wen sollte man sich wenden?

Um zu erfahren, ob in der jeweiligen Gemeinde eine Baumschutzsatzung besteht, genügt meist ein Anruf bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder im Rathaus der Stadt. Hier kann man auch genaue Details in Erfahrung bringen, welche Art von Bäumen eine Baumfällgenehmigung benötigen oder einem bestimmten Schutz unterliegen. Regionale Abweichungen der einzelnen Vorschriften bedürfen einer individuellen Information in jedem Bundesland sowie auch in jeder Stadt oder Gemeinde.

Was ist noch zu beachten?

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Bäumen in der Zeit vom 1. März bis 30. September untersagt, weil während der Vegetationszeit der Schutz von Pflanzen und Tieren Vorrang genießt.

Zusammenfassung:

Eine Baumfällgenehmigung ist in bestimmten Bundesländern und einigen Städten und Gemeinden erforderlich. Je nach Stadt und Gemeinde unterschiedlich, teilweise für alle Bäume, teilweise nur für bestimmte Bäume oder einzelne Baumarten.

Wer einen Baum fällen möchte, sollte vorab Informationen über eine eventuell bestehende Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung bei der Behörde einholen. Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen können dem Eigentümer als Auflage für die Baumfällgenehmigung erteilt werden.

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