Seit 2010 gibt es in Deutschland deutlich strengere Vorschriften, was das Heizen mit einem Kaminofen betrifft
Seit Mitte des Jahres 2010 hat der Gesetzgeber die Bundes-immissionsschutzverordnung überarbeitet. So muss man seitdem eine spezielle Prüfbescheinigung des jeweiligen Herstellers vorweisen können, auf der vermerkt ist, dass die Anlage den aktuellen Umweltauflagen entspricht.
Besitzt man einen älteren Holzofen, so gelten je nach Baujahr und Modell gewisse Übergangsfristen bis ins Jahr 2024 hinein. Offene Kamine stellen dann eine Ausnahme von dieser Vorschrift da, wenn man sie nur ab und zu befeuert.
Kaminofen – diese Vorschriften sind wichtig
Da immer mehr Menschen Holz als sehr preiswerte Alternative zu Heizöl oder Gas nutzen, wird dies auch von der Regierung gefördert.
Holz ist eine regenerative Form der Energie, die auch noch sehr klimafreundlich ist. Dennoch muss man über einige Kaminofen Vorschriften Bescheid wissen, wenn man zuhause einen Kaminofen einbauen will, da man sonst keine Genehmigung dafür erhält.
Mit der Einhaltung dieser Normen ist nämlich gewährleistet, dass man dem so genannten Bundesimmissionsschutzgesetz Folge leistet und der Kamin keine erhöhten Feinstaubwerte aufweist, da diese schädlich sind.
Zunächst sollte man wissen, dass man die Genehmigung genau deshalb braucht, weil ein Kaminofen immer auch ein gewisses Risiko mit sich bringt. Die Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn der Ofen die Regelungen zum Umwelt- und Brandschutz erfüllt.
Die genauen Vorschriften können in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) nachgelesen werden, in der alles über die erlaubten Feinstaubwerte, die Brandschutznormen und den notwendigen Wandabständen vermerkt ist.
Ein guter Tipp ist, sich direkt an den lokalen Bezirks-Schornsteinfegermeister zu wenden. Er kennt sich mit den Normen und Vorschriften aus und muss auch anschließend den Kaminofen abnehmen.
Die wichtigsten Kaminofen Vorschriften zugunsten der Sicherheit
Generell muss der Kaminofen auf einem nicht brennbaren Fundament stehen, hierfür wird am besten eine feuerfeste Bodenplatte aus Glas oder Keramik verwendet. Ein Fußboden aus Keramikfliesen gilt natürlich auch als nicht brennbar im Sinne der Verordnung.
Darüber hinaus müssen Mindestabstände zu allen brennbaren Materialien eingehalten werden, diese Mindestabstände findet man in den technischen Unterlagen der Hersteller. Diese Abstände dienen dem Brandschutz.
Falls sie aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können, kann in Einzelfällen auch erlaubt werden, die benachbarten, brennbaren Gegenstände zu isolieren. Einzelheiten diesbezüglich sind vorab mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zu klären.
Der Feinstaubfilter
Weiterhin benötigt mancher Kaminofen einen Feinstaubfilter. Sehr moderne Geräte halten bereits von alleine die maximal erlaubten Obergrenzen der BImSchV ein und können daher auf einen solchen Filter verzichten. Alle Informationen dazu findet man auf dem Prüfsiegel des Ofens. Falls man sich diesbezüglich dennoch nicht sicher ist, hilft der Schornsteinfeger oder der Hersteller gerne weiter.
Fazit:
Sobald alle Kaminofen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes erfüllt sind, steht dem Anschluss nichts mehr im Wege. Diesen sollte man allerdings nicht alleine vornehmen, sondern sich lieber direkt an einen professionellen Fachbetrieb wenden, der sich damit auskennt.
Mitunter kann es hier regionale Besonderheiten geben, über die man bisher noch nicht Bescheid wusste – darüber wird man jedoch gerne von Experten aufgeklärt. Der Schornsteinfeger kann den Ofen anschließend abnehmen und man erhält die so genannte Feuerstättengenehmigung, mit der es erlaubt ist, mit zugelassenen Brennstoffen in seinem Eigenheim nach Belieben zu heizen.